{"id":2,"date":"2015-11-19T08:00:37","date_gmt":"2015-11-19T08:00:37","guid":{"rendered":"http:\/\/xn--gstefhrungen-in-rheinhessen-bkc41e.de\/?page_id=2"},"modified":"2022-11-27T18:09:55","modified_gmt":"2022-11-27T17:09:55","slug":"sample-page","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/g\u00e4stef\u00fchrungen-in-rheinhessen.de\/?page_id=2","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen G\u00e4stef\u00fchrungen Karin Henn<\/p>\n<p>In den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller der F\u00fchrung und unter Auftragnehmer die G\u00e4stef\u00fchrerin Karin Henn zu verstehen.<\/p>\n<p>1. Leitungsbeschreibung<br \/>\nBei den angebotenen F\u00fchrungen lernen Sie die Sehensw\u00fcrdigkeiten und die regionalen Besonderheiten im s\u00fcdlichen Rheinhessen\u00a0 (Fl\u00f6rsheim-Dalsheim, Alzey, und Worms) kennen. Die jeweiligen Beschreibungen der angebotenen F\u00fchrungen, Rundg\u00e4ngen oder Wanderungen sind Gegenstand der angebotenen Leistung.<\/p>\n<p>2. Wirksamkeit der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<br \/>\nDer Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Der Vertragsschluss erfolgt ausschlie\u00dflich auf der Grundlange dieser AGB\u00a0 von Karin Henn.\u00a0 Andere Vertragswerke gelten nicht, es sei denn, der G\u00e4stef\u00fchrer h\u00e4tte ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt.<\/p>\n<p>3. \u00c4nderung, Erg\u00e4nzung, Nebenabreden der Leistung<br \/>\nArt und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der in der Auftragsbest\u00e4tigung. \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder Nebenabreden bed\u00fcrfen in jedem Falle der Schriftform.<br \/>\nDer Auftragnehmer beh\u00e4lt sich ausdr\u00fccklich vor, eine \u00c4nderung der Angaben zu erkl\u00e4ren, wenn es unumg\u00e4ngliche Gr\u00fcnde erforderlich machen. Der Auftraggeber wird hier\u00fcber unverz\u00fcglich schriftlich informiert. Die H\u00f6he des vereinbarten Honorars wird hiervon nicht ber\u00fchrt.<br \/>\nDie Angabe der F\u00fchrungsdauer ist ein ungef\u00e4hrer Wert, der auf Kenntnissen des Auftragnehmers beruht. Je nach Gruppengr\u00f6\u00dfe bzw. anderen Umst\u00e4nden sind Abweichungen von dieser Zeitangabe m\u00f6glich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies bei der Planung von Anschlussterminen u.\u00e4. zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>4. Besonderheit bei Busbegleitung<br \/>\nBei Stadtrundfahrten, \u00dcberlandfahrten u.\u00e4., bei denen die Gruppe mit eigenem Bus anreist, ist vom Auftraggeber daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass ein Sitzplatz mit Anschnallm\u00f6glichkeit sowie eine funktionierende Mikrofonanlage f\u00fcr den Auftragnehmer vorhanden sind. Ist keine Anschnallm\u00f6glichkeit vorhanden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchf\u00fchrung der Stadtrundfahrt zu verweigern. Bei fehlender oder besch\u00e4digter Mikrofonanlage k\u00f6nnen w\u00e4hrend der Fahrt keine Erl\u00e4uterungen gegeben werden. Unabh\u00e4ngig davon bleibt der vereinbarte Honoraranspruch bestehen.<\/p>\n<p>5. Besonderheiten bei dem Betreten von Liegenschaften Dritter<br \/>\nBei Veranstaltungen der verschiedenen Kirchengemeinden (Taufe, Hochzeit u.a.) kann es vorkommen, dass die verschiedenen Kirchen in den jeweiligen Gemeinden und St\u00e4dten trotz anderslautender Best\u00e4tigung kurzfristig nicht besichtigt werden k\u00f6nnen. Das \u00e4ndert nichts am vereinbarten F\u00fchrungshonorar. Gleiches gilt f\u00fcr G\u00e4rten, Hofraiten, Weing\u00fcter, Friedh\u00f6fe, Parks, Wohnt\u00fcrmen, Fleckenmauer, Schl\u00f6sser u.a. wenn aufgrund einer besonderen Nutzung durch den Eigent\u00fcmer, durch Dritte oder durch besondere Wetterverh\u00e4ltnisse (Glatteis, Schnee, Matsch, durchn\u00e4sste B\u00f6den oder Wege) eine F\u00fchrung nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>6. Gruppengr\u00f6\u00dfe<br \/>\nDie maximale Teilnehmerzahl betr\u00e4gt 30 Personen. Bei \u00dcberschreitung der Gruppengr\u00f6\u00dfe ist die Beauftragung eines weiteren G\u00e4stef\u00fchrers notwendig.<br \/>\n7. Honorar<br \/>\nF\u00fcr F\u00fchrungen im s\u00fcdlichen Wonnegau werden folgende Honorare berechnet.<\/p>\n<p>In Fl\u00f6rsheim-Dalsheim, kostet eine F\u00fchrung, bis zu 2 Stunden 60,- \u20ac\/Gruppe bis 30 Personen. Jede weitere angefangene Stunde kostet 20,- \u20ac.<\/p>\n<p>In Worms bis zu 2 Stunden f\u00fcr Gruppen bis zu 30 Personen 90,- \u20ac und in Alzey 65,- \u20ac.\u00a0 Jede weitere angefangene Stunde kostet 20,- \u20ac.<\/p>\n<p>Wanderungen um Fl\u00f6rsheim-Dalsheim: 2 Stunden 80,- \u20ac und jede weitere Stunde 20,- \u20ac f\u00fcr eine Gruppen bis ca. 40 Pers.<\/p>\n<p>Stadtrundfahrt in Worms:\u00a0 Dauer: ca. 1 Stunde kostet mit dem eigenen Bus 90,- \u20ac.<\/p>\n<p>Busrundfahrten f\u00fcr Gruppen mit dem eigenen Bus in Rheinhessen:\u00a0 4 Stunden 200,- \u20ac, 7 Stunden: 250,- \u20ac<\/p>\n<p>Sofern abweichend hiervon ein anderes Honorar vereinbart wurde, hat diese individuelle Vereinbarung Vorrang; auf 305 BGB wird hingewiesen.<br \/>\nBei Fremdsprachigen F\u00fchrungen wird ein Aufpreis von 10,- \u20ac zus\u00e4tzlich zu den oben aufgef\u00fchrten Honoraren berechnet.<\/p>\n<p>Die aufgef\u00fchrten Honorare gelten f\u00fcr zusammenh\u00e4ngende F\u00fchrungen. F\u00fcr von Auftraggeber eingeplante Pausen werden pro angefangene 30 Minuten 20,- \u20ac zus\u00e4tzlich berechnet.<\/p>\n<p>In diesen Preisen ist keine Umsatzsteuer enthalten, da der Auftragnehmer Kleinunternehmer im Sinne von \u00a7 19 UStG ist.<\/p>\n<p>8. Zahlung<br \/>\nSoweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar in vollem Umfang und in der vereinbarten W\u00e4hrung gegen Quittung vom Auftragnehmer. Sofern eine Rechnung im Sinne von \u00a7 14 UStG gew\u00fcnscht wird, wird eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von 5,- \u20ac erhoben.<br \/>\nWerden w\u00e4hrend der Leistungserbringung Zusatzleistungen mit dem Auftragnehmer ausgehandelt, sind diese sofort in bar zu bezahlen.<\/p>\n<p>9. Eintrittsentgelte<br \/>\nAnfallende Eintrittsentgelte, etc. sind vom Auftraggeber zus\u00e4tzlich zu dem an den Auftragnehmer zu leistenden Honorar selbst zu tragen. Die entsprechenden Betr\u00e4ge werden vom Auftraggeber vor Ort direkt beim Betreten der eintrittspflichtigen Objekte an der dortigen Kasse gezahlt.<\/p>\n<p>10. Wartezeit des Auftragnehmers<br \/>\nVersp\u00e4tungen sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unter dessen Mobilfunknummer schnellstm\u00f6glich mitzuteilen.<br \/>\nDer Auftragnehmer wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf das vollst\u00e4ndige Erscheinen der Gruppe des Auftraggebers. Muss infolge der Versp\u00e4tung des Auftraggebers der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gek\u00fcrzt werden, ist dennoch der in der Best\u00e4tigung vereinbarte Preis zu entrichten. Ein Anrecht auf die volle Leistung bei versp\u00e4tetem Eintreffen besteht nur, soweit es die nat\u00fcrlichen Gegebenheiten bzw. \u00d6ffnungszeiten \u00f6ffentlicher Geb\u00e4ude, Museen, Kirchen usw. zulassen.<br \/>\nBei einer Versp\u00e4tung von 30 Min. ohne Kontaktaufnahme zum Auftragnehmer, kann der Auftragnehmer von dem Auftrag zur\u00fccktreten, da eine F\u00fchrung in der verbleibenden Zeit nicht mehr m\u00f6glich ist. Der Honoraranspruch des Auftragnehmers besteht in diesem Falle ungemindert fort.<br \/>\nBei Versp\u00e4tungen des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf Verl\u00e4ngerung der F\u00fchrung oder Reduzierung des Preises. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten F\u00fchrungszeit. Vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer vor Ort dennoch eine Verl\u00e4ngerung der F\u00fchrung, so werden f\u00fcr die Verl\u00e4ngerung pro angefangenen 30 Minuten 20,- \u20ac zus\u00e4tzlich als Honorar berechnet.<\/p>\n<p>11. R\u00fccktritt durch den Auftragnehmer<br \/>\nSofern aufgrund zwingender Gr\u00fcnde ein anderer G\u00e4stef\u00fchrer als Ersatz die vereinbarte F\u00fchrung zu den vereinbarten Konditionen durchf\u00fchren muss, wird mit dem Auftraggeber R\u00fccksprache gehalten. Auf dessen in \u00a7 309 Nr. 10 Buchstabe b BGB genannten Rechte wird verwiesen.<br \/>\nWird die Vertragserf\u00fcllung aufgrund h\u00f6herer Gewalt gef\u00e4hrdet, beeintr\u00e4chtigt oder unm\u00f6glich, kann der Auftragnehmer von der vereinbarten Leistung zur\u00fccktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entsch\u00e4digung des Auftraggebers wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>12. R\u00fccktritt durch den Auftraggeber<br \/>\nDer R\u00fccktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen.<br \/>\nBei einem R\u00fccktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt:<br \/>\nBis 7 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos.<br \/>\nBis 2 Tage vor Leistungsbeginn wird die H\u00e4lfte des Honorars f\u00e4llig.<br \/>\nBis 1 Tag vor Leistungsbeginn wird der vereinbarte Preis in voller H\u00f6he berechnet.<br \/>\nDer Auftragnehmer beh\u00e4lt sich vor, die vereinbarten und bereits erbrachten Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen<\/p>\n<p>Bleibt der Auftraggeber am Leistungstag der gebuchten Leistung fern oder nimmt sie aus Gr\u00fcnden, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht wahr, wird der im Vertrag vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. Hieraus ergibt sich kein Recht des Auftraggebers auf Nachholung der F\u00fchrung zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt.<br \/>\nBei einer vorzeitigen Beendigung der F\u00fchrung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar f\u00e4llig.<br \/>\nNimmt der Auftraggeber einzelne Leistungen nach Beginn der F\u00fchrung infolge vorzeitiger R\u00fcckreise oder aus anderen Gr\u00fcnden, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht oder nicht in vollem Umfange wahr, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bezw. Erm\u00e4\u00dfigung des vereinbarten Preises.<\/p>\n<p>13. Urheberrechte und andere Rechte des Auftragnehmers<br \/>\nBild- und Tonaufnahmen des Auftragnehmers sowie Mitschnitte und Tonaufnahmen des F\u00fchrungsinhaltes sind nicht gestattet.<\/p>\n<p>14. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers<br \/>\nDer Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erf\u00fcllung des vereinbarten Vertrages mitzuwirken und evtl. Sch\u00e4den bzw. St\u00f6rungen zu vermeiden.<br \/>\nInsbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der F\u00fchrung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Geh- oder Stehbehinderungen) hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, bzw. erfolgt erst zu Beginn der F\u00fchrung, wird seitens des Auftraggebers keine Haftung f\u00fcr evtl. notwendige Leistungseinschr\u00e4nkungen \u00fcbernommen.<br \/>\nEvtl. m\u00f6gliche Beanstandungen sind unverz\u00fcglich dem Leitungstr\u00e4ger anzuzeigen. Anspr\u00fcche wegen Nichterbringung oder nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00dfer Erbringung von Leistungen m\u00fcssen innerhalb einen Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistung schriftlich beim Auftraggeber geltend gemacht werden. Anspr\u00fcche des Auftraggebers verj\u00e4hren nach 6 Monaten, beginnend mit dem Ende der vereinbarten Leistung.<\/p>\n<p>15. Haftung<br \/>\nDie Haftung des Auftragnehmers beschr\u00e4nkt sich auf die Erf\u00fcllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die H\u00f6he des vereinbarten F\u00fchrungshonorars. Diese beitragsm\u00e4\u00dfige Haftungsbegrenzung gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<br \/>\n\u00dcber die Mitgliedschaft in dem G\u00e4stef\u00fchrerverband s\u00fcdlicher Wonnegau besteht \u00fcber den Bundesverband der G\u00e4stef\u00fchrer in Deutschland e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Verm\u00f6gensschadenversicherung. Ausf\u00fchrliche Informationen dazu finden Sie unter www.bvdg.org<\/p>\n<p>Bei der Teilnahme Minderj\u00e4hriger wird keine Aufsichtspflicht \u00fcbernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.<\/p>\n<p>16. Sofern nichts anderes in diesen AGBs bestimmt oder schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart ist, findet auf das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer ausschlie\u00dflich deutsches Recht Anwendung.<\/p>\n<p>17. Gerichtsstand<br \/>\nGerichtsstand ist Worms.<\/p>\n<p>18. Salvatorische Klausel<br \/>\nDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<p>Fl\u00f6rsheim-Dalsheim, 22. November 2015<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen G\u00e4stef\u00fchrungen Karin Henn In den folgenden Bestimmungen ist unter Auftraggeber der Besteller der F\u00fchrung und unter Auftragnehmer die G\u00e4stef\u00fchrerin Karin Henn zu verstehen. 1. Leitungsbeschreibung Bei den angebotenen F\u00fchrungen lernen Sie die Sehensw\u00fcrdigkeiten und die regionalen Besonderheiten im s\u00fcdlichen Rheinhessen\u00a0 (Fl\u00f6rsheim-Dalsheim, Alzey, und Worms) kennen. Die jeweiligen Beschreibungen der angebotenen F\u00fchrungen, Rundg\u00e4ngen oder &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/g\u00e4stef\u00fchrungen-in-rheinhessen.de\/?page_id=2\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eAGB\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/g\u00e4stef\u00fchrungen-in-rheinhessen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/g\u00e4stef\u00fchrungen-in-rheinhessen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/g\u00e4stef\u00fchrungen-in-rheinhessen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/g\u00e4stef\u00fchrungen-in-rheinhessen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/g\u00e4stef\u00fchrungen-in-rheinhessen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/g\u00e4stef\u00fchrungen-in-rheinhessen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":341,"href":"https:\/\/g\u00e4stef\u00fchrungen-in-rheinhessen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2\/revisions\/341"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/g\u00e4stef\u00fchrungen-in-rheinhessen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}